Unsere AGBs

1. Gegenstand ist in der Hauptsache die Überlassung der Fitnessräume und Einrichtungen auf Mietbasis.

2. Die LOKAHI LOFT Mitgliedschaft

Das LOKAHI LOFT Mitglied erklärt, dass eine ausführliche Beratung über das LOKAHI LOFT – Angebot, die unterschiedlichen Vertragstarife und seine langfristigen Trainingsziele stattgefunden hat. Die LOKAHI LOFT Mitgliedschaft ist für die umseitig vereinbarte Laufzeit geschlossen und verlängert sich stillschweigend immer um jeweils 6 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer 6-wöchigen Frist jeweils zum Ende einer Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gilt nur bei einer Vertragserstlaufzeit von 6 Monaten. Verlängert sich diese Vertragserstlaufzeit automatisch, gilt ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung fortlaufend die 6-wöchige Kündigungsfrist zum jeweiligen Ende einer Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung des PT-Paketes 4 Wochen vor Ablauf einer Vertragslaufzeit, verlängert sich die Wahlleistung automatisch immer um jeweils einen Monat. Ein PT-Paket ist nur in Verbindung mit einer LOKAHI LOFT - Mitgliedschaft gültig. Eine vorüberge- hende Nichtausübung der Mitgliedschaftsrechte aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Mitglieds liegen, entbindet das LOKAHI LOFT Mitglied grundsätzlich nicht von der Beitragszahlungs- pflicht. Der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich, immer zu Beginn eines Kalenderjahres automatisch um € 1,00 aber frühestens nach 12 Monaten ab Vertragsbeginn. In dieser Erhöhung sind sowohl Energie- und andere Verbrauchskostensteigerungen als auch die Inflationsrate eingeschlossen. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz erhöhen wird mit dem gleichen Prozentsatz, um den sich die Mehrwertsteuer erhöht auch der jeweilige Mitgliedsbeitrag erhöht. Dies gilt ab dem 1.Monat der Mehrwertsteuererhöhung. Das LOKAHI LOFT Mitglied und Gäste des LOKAHI LOFT unterliegen zur Wahrung eines reibungslosen Nutzungsaufenthaltes und Trainingsablaufs der allgemeinen Hausordnung und sind verpflichtet den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Der Zutritt der Anlage ist Kindern und Jugendlichen nur in Begleitung ihrer Eltern erlaubt. Das Benutzen von Kameras und Mobiltelefonen ist im gesamten Bereich der Geschäftsräume des LOKAHI LOFT verboten und kann nur in Ausnahmefällen, mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt werden. Sollte es trotz Belehrung zu wiederholten Regelverletzungen kommen ist es den Mitarbeitern des LOKAHI LOFT, in Vertretung der Geschäftsleitung, gestattet ein Hausverbot oder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Das LOKAHI LOFT Mitglied hat die Möglichkeit aus einzelnen Leistungen aus dem Programmange- bot, gemäß Aushang, zu wählen. Bei Nutzung nicht gebuchter Leistungen ist die LOKAHI LOFT Berlin GmbH berechtigt zusätzlich zum vereinbarten Tarif € 15,- pro Nutzung und Tag zu verlangen. Sollte es der LOKAHI LOFT Berlin GmbH zeitweise nicht möglich sein die gebuchte/n Wahlleistung/en anzubieten und ist das Mitglied mit einem Alternativangebot nicht einverstanden, so hat das LOKAHI LOFT Mitglied die Wahl zwischen einer entsprechend befristeten, kostenfreien Nutzung des Angebotes im direkten Anschluss an die jeweilige Vertragslaufzeit und einer fristlosen Kündigung. Die reguläre Vertragslaufzeit ist jedoch wegen dieser Art der Unterbrechung währenddessen nicht kostenfrei.

3. Änderung des Standortes/Wohnsitzwechsel

Ein Wohnsitzwechsel des LOKAHI LOFT Mitglieds ist der LOKAHI LOFT Berlin GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wechsel des Inhabers oder Umzug innerhalb und in einem Radius von 5km vom jetzigen Standort des LOKAHI LOFT lassen die Gültigkeit dieser Vereinbarung unberührt, dasselbe gilt bei Umzug des Mitglieds innerhalb des Stadtgebietes im gleichen Radius.

4. Änderung der Kurszeiten

Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, dass die angebotenen Kurse zu einer bestimmten Tageszeit stattfinden und unverändert fortbestehen. Die LOKAHI LOFT Berlin GmbH behält sich die Änderung der Kurszeiten und des Kursangebotes vor, soweit dies erforderlich ist.

5. Regelung zum krankheitsbedingten Ruhen der Mitgliedschaft/krankheitsbedingte Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann während einer attestierten Krankheit ab einem Monat ruhend gestellt werden und zwar nur auf Antragstellung und nach Abgabe der Krankheitsbescheinigung. Die Dauer der Ruhezeit verschiebt die jeweilige Mitgliedschaftsperiode. Das LOKAHI LOFT Mitglied kann den Vertrag krankheitsbedingt außerordentlich kündigen, dies aber nur durch eine schriftliche Kündigung dem ein Attest beigefügt ist, welches die Trainingsunfähigkeit bescheinigt. Wirksam wird die Kündigung frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die LOKAHI LOFT Berlin GmbH von der Kündigung und dem Attest Kenntnis erlangt. Eine darüber hinaus rückwirkend wirksame Kündigung ist ausgeschlossen. Die Nachweispflicht über den rechtzeitigen Eingang der Kündigung und der Krankheitsbescheinigung obliegt dem Mitglied.

6. LOKAHI LOFT Sonderkonditionen

Sonderkonditionen werden grundsätzlich nur während der Fortdauer der vertraglich vereinbarten besonderen Umstände gewährt. Bei Wegfall der vereinbarten besonderen Umstände gilt für das Mitglied ab dem Folgemonat der für die gebuchte Leistung dann aktuell gültige Beitragssatz, dies gilt insbesondere bei fehlendem Schüler- und Studentennachweis. Dieser gültige Nachweis muss halbjährlich durch den Anspruchsteller (Schüler und Studenten) selbst, unaufgefordert, zum jeweils erforderlichen Zeitpunkt, der LOKAHI LOFT Berlin GmbH - Verwaltung vorgelegt werden. Der Nachweis über den rechtzeitigen Eingang des Nachweises obliegt dem LOAHI LOFT Mitglied.

7. LOKAHI LOFT - Zahlungsverkehr

Unterbrechungen im regelmäßigen Zahlungsverkehr sind mit, vom LOKAHI LOFT Mitglied zu tragenden, Zusatzkosten verbunden. Die Höhe der Kosten für Rücklastschriften richtet sich fortlaufend nach der jeweils gültigen Berechnung des einziehenden Geldinstituts. Hat das LOKAHI LOFT Mitglied das Fehlschlagen zweier Abbuchungen in Folge zu verantworten, wird die Forderung der Beitragszahlung automatisch auf Barzahlung umgestellt. Dieser Mehraufwand wird mit € 5,00 pro Monat berechnet. Dieser verwaltungstechnische Mehraufwand entsteht ebenfalls bei jeder anderen, nicht per Lastschrift eingezogenen Beitragseinzahlung und wird daher, wie vorstehend, mit zusätzlich € 5,00 pro Monat berechnet. Schriftliche Mahnungen werden mit € 2,50 pro Mahnstufe berechnet.

8. Haftung

Die Haftung für eingebrachte Kleidung und Wertgegenstände ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für die in Spinde eingeschlossene Gegenstände und Wertsachen.

9. Salvatorische Klausel

Nebenabreden gelten nur in schriftlicher Form. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der anderen Inhalte.

10. Öffnungszeiten

werden durch Aushang bekannt gegeben.